AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beyer & Hilt GbRSaarstrasse 57 53919 Weilerswist Telefon: +49 (0)2254 1709

§ 1 Geltungsbereich
Alle Leistungen der Beyer & Hilt GbRerfolgen auf der Grundlage dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen –Stand: 16.03.2009-, die Bestandteil sämtlicher mit der Beyer & Hilt GbRgeschlossener Verträge sind und werden.

§ 2 Geschäftsgegenstand
Der zwischen dem Sprecher und der Beyer & Hilt GbRgeschlossene Vertrag ist auf die Herbeiführung von Verträgen zwischen Sprecher und Auftraggeber/n gerichtet.

§ 3 Rechtsstellung der Beyer & Hilt GbR
Die Beyer & Hilt GbRist ausschließlich Vermittler zwischen Sprecher und Auftraggeber. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrages -schriftlich oder mündlich gegenüber der Beyer & Hilt GbR oder dem vermittelten Sprecher veranlasst hat. Die vermittelten Verträge kommen ausschließlich unmittelbar zwischen Sprecher und Auftraggeber zustande, auch wenn die Beyer & Hilt GbRbei Abschluss und Durchführung des Vertrages mitwirkt. Eventuelle Folgeaufträge zwischen Sprecher und Auftraggeber, die im Rahmen des Erstauftrages oder später ohne Wissen der Beyer & Hilt GbRvereinbart werden, gelten als durch die Beyer & Hilt GbRvermittelt und begründen gegenüber dem/derSprecher/inerneute Honoraransprüche der Beyer & Hilt GbR. Die Beyer & Hilt GbRverhandelt im Namen und im Auftrag des Sprechers dessen Gage mit dem Auftraggeber, rechnet aber vermittelte Projekte nicht im Auftrag des Sprechers gegenüber dem Auftraggeber ab. Die Prüfung zur Verpflichtung der Entrichtung von Steuern und Abgaben und ggf. deren Abführung durch Sprecher und/oder Auftraggeber obliegt insofern der Beyer & Hilt GbRnicht. Die Beyer & Hilt GbRhaftet nicht selbst für die Gage des Sprechers. In keinem Fall werden eigene Zahlungsverpflichtungen der Beyer & Hilt GbRgegenüber dem Sprecher begründet.

§ 4 Vergütung
Im Falle einer im Sinne dieser Vertragsbedingungen erfolgten Vermittlung an einen Auftraggeber schuldet der Sprecher der Beyer & Hilt GbReine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% (FünfzehnProzent) seiner Honoraransprüche gegen den Auftraggeber aus dem vermittelten Vertrag. Diese Vermittlungsprovision berechnet die Beyer & Hilt GbRgegenüber dem Sprecher nach der Erbringung der von dem Sprecher gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung. Normale Fälligkeit der Provisionsforderung ist 2 Wochen nach Rechnungszugang beim Sprecher, spätestens aber 5 Werktage nach Eingang des Sprecherhonorars beim Sprecher, welches dieser vom vermittelten Auftraggeber erhält. Sonderleistungen für Auftraggeber, die einen höheren Zeitaufwand erfordern, wie z.B. Erstellung einer Tagesdisposition, Organisation von Castings oder Sondersprachproben etc., werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen der Beyer & Hilt GbRund dem Auftraggeber diesem direkt von der Beyer & Hilt GbRin Rechnung gestellt. Alle Leistungen/Auslagen der Beyer & Hilt GbRwerden netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

§ 5 Pflichten des Sprechers
Der Sprecher verpflichtet sich, seine Personendaten und ggfls. Gagenlisten sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und mit eigener Stimmprobe der Beyer & Hilt GbRunentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dem Sprecher ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass diese Informationen im Einzelfall durchdieBeyer & Hilt GbRAgentur gegenüber potentiellen Auftraggebern mitgeteilt werden, und dass seine Stimmprobe(n) von der Beyer & Hilt GbRauf ihrer Internetseite www.castavoice.de frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird/werden, bzw. im Einzelfall auch per e-mail-Anhänge verschickt werden. Die Beyer & Hilt GbRhaftet gegenüber dem Sprecher nicht für eventuelle missbräuchliche Verwendung seiner Daten und Stimmproben durch Dritte. Für Inhalt und Richtigkeit der an die Beyer & Hilt GbRübergebenen Daten ist ausschließlich der Sprecher verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine Daten/Sprachproben zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Sprecher stellt die Beyer & Hilt GbRvon allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen bzw. wegen der Verwendung und Veröffentlichung dieser Sprachprobe(n) gegenüber der Beyer & Hilt GbRgeltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Der Sprecher versichert, hinsichtlich aller Inhalte seiner übermittelten Daten entweder selbst Urheber zu sein, oder von einem anderweitigen Urheber/Rechtsinhaber uneingeschränkt zur Weitergabe, Weiterverarbeitung und Vervielfältigung autorisiert zu sein. Der Sprecher ist gesondert daraufhin gewiesen worden, dass er spätestens mit Veröffentlichung seiner Daten auf der Internetseite der Beyer & Hilt GbRKenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangt und seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Die Beyer & Hilt GbRbehält sich jede Veröffentlichung oder Entfernung von Personendaten auf ihrer Homepage ohne Rücksprache mit dem Sprecher vor.

§ 6 Vertraulichkeit
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen als vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind die Informationen und Unterlagen, die die Beyer & Hilt GbRnach Maßgabe des § 5 dieser AGB auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

§ 7 Nutzungsrechte
Dem Interessenten/Auftraggeber wird an den von der Beyer & Hilt GbRzum Download überlassenen Stimmproben ein nichtausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zur internen Sprecherauswahl eingeräumt. Andere Nutzungs-und Verwertungsrechte bestehen nicht. Es ist es insbesondere nicht gestattet, die Stimmproben zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu übertragen oder öffentlich zugänglich zu machen.

§ 8 Nutzung für Eigenwerbung
Die Beyer & Hilt GbRist berechtigt, die im Rahmen von Buchungen entstandenen Produkte des gebuchten Sprechers ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Internetpräsenz des jeweiligen Sprechers auf den Internetseiten der Beyer & Hilt GbR. Der Name des Auftraggebers darf im Rahmen von Eigenwerbung genannt werden.

§ 9 Terminänderung/Stornierung
Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund geändert/storniert werden. Die Änderung/Stornierung ist dem Sprecher und der Beyer & Hilt Gbr unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins. Die Beyer & Hilt GbRwird den Sprecher unverzüglich über die Änderung/Stornierung informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei nicht rechtzeitiger Änderung/Stornierung des Auftrages, an den Sprecher ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Sprecherhonorars zu zahlen. Die Beyer & Hilt GbRübernimmt wegen geänderter/stornierter Termine keine Haftung gegenüber dem Sprecher oder dem Auftraggeber. Bei Stornierung durch den Sprecher wird sich die Beyer & Hilt GbRbemühen, für den Auftraggeber einen adäquaten Ersatz zu finden, haftet aber grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Ausfall des Sprechers entstehen. Etwaige Ansprüche hat der Auftraggeber an den Sprecher zu richten.

§ 10 Haftung der Beyer & Hilt GbR
Die Beyer & Hilt GbRübernimmt weder eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis der Leistungen der vermittelten Sprecher, noch für Art, Qualität, Inhalt und Umfang des zwischen Auftraggeber und Sprecher vermittelten Auftrages. Die Beyer & Hilt GbRhaftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern es die Leistungen der Beyer & Hilt GbRselbst betreffen. Die Beyer & Hilt GbRhaftet nicht für etwaige Schäden, die dem Sprecher/Auftraggeber durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzung des Auftraggebers/Sprechers entstehen. Jegliche Haftung der Beyer & Hilt GbRaus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Sprecher ist ausgeschlossen. Die Beyer & Hilt GbRhaftet nicht für die Künstlersozialabgabe, die für das Honorar des Künstlers vom Auftraggeber an die KSK abzuführen ist.

§ 11 Sprecher-und Auftraggeberstatus
Der von der Beyer & Hilt GbRvermittelte Sprecher wird grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich tätig. Ihm ist bekannt, dass er seine Honorare eigenständig versteuern sowie gewerberechtliche und ggf. andere Verpflichtungen zu erfüllen hat. Der Auftraggeber schuldet das Sprecherhonorar gegenüber dem Sprecher nach dem zwischen ihm und dem Sprecher durch die Beyer & Hilt GbRvereinbarten Konditionen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus seine Melde-und Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) zu erfüllen.

§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die mit der Beyer & Hilt GbRgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort/Gerichtsstand Beyer & Hilt GbRist Köln.